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     HINWEIS

     Die Installation des Programms setzt die Zustimmung zu den Lizenzbedingungen voraus - ohne Vorbehalte

 

 

 

LIZENZBEDINGUNGEN

 

 

I.    Definitionen

1.      Die in den Software-Lizenzbedingungen verwendeten Definitionen haben folgende Bedeutung:

a.    Programm - ein eigenständiges und originäres Werk in Form eines Computerprogramms, das dem Schutz gemäß den Bestimmungen im:

i.       Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte,

ii.      Gesetz über den Schutz von Datenbanken

zusammen mit den anderen darin enthaltenen Elementen (insbesondere der Programmdokumentation), die kein Computerprogramm im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sind, dem Schutz als geistiges Eigentum des Lizenzgebers unterliegen.

b.    Lizenz - Das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Programmfunktionalität, das vom Lizenzgeber unter den in diesen Lizenzbedingungen festgelegten Bedingungen gewährt wird.

c.     Lizenznehmer - jede Person, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den im Vertrag und in den Lizenzbedingungen festgelegten Bedingungen die Programmlizenz erhalten hat.

d.    Lizenzgeber - ArCADiasoft Chudzik offene Handelsgesellschaft mit Sitz in Łódź, 85/87 Sienkiewicza Str., eingetragen in der Kanzlei des Nationalen Gerichtshofs unter der ID-Nr. KRS 0000316955, Bezirksgericht für Łódź-Śródmieście in Łódź, XX Abteilung des Nationalen Gerichtsregisters.

e.    Lizenzbedingungen - dieses Dokument enthält die allgemeinen Bedingungen für die Gewährung der Lizenz durch den Lizenzgeber an den Lizenznehmer innerhalb des nicht durch den Vertrag abgedeckten Bereichs.

 

II.   Allgemeine Bestimmungen

1.      Der Lizenzgeber kann dem Lizenznehmer unter den unten aufgeführten Bedingungen die folgenden Lizenzen in einer der Varianten erteilen:

a.      Kommerzielle Lizenz,

b.     Test-Lizenz,

c.      Studenten und Schulungslizenz,

d.     Akademische Lizenz.

2.      Diese Lizenzbedingungen gelten für Lizenzen, es sei denn, der Inhalt von individuell festgelegten Vereinbarungen sieht es anders vor.

3.      Nach dem Erwerb des Programms in Übereinstimmung mit geltendem Recht, gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Programmlizenz zu den unten aufgeführten Bedingungen, mit der Maßgabe, dass:

a.     Die Lizenz im Allgemeinen als nicht-exklusive und territorial unbegrenzte Lizenz erteilt wird,

b.     Die Lizenz in der Regel gegen eine Gebühr erteilt wird, die Höhe der Lizenzgebühr wird in der zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer geschlossenen Vereinbarung festgelegt mit der Maßgabe, dass der Lizenzgeber die Möglichkeit einräumt, kostenlose Lizenzen zur Verfügung zu stellen,

c.     Der Lizenznehmer nicht berechtigt ist, die Lizenz auf Dritte zu übertragen (Unterlizenz),

d.    Der Lizenznehmer die Lizenz nicht verleihen, leasen, vermieten, veräußern oder an Dritte in irgendeiner Form oder unter irgendeinem Titel kostenlos oder gegen Bezahlung übertragen darf,

e.    Der Lizenznehmer hat das Recht, die Lizenz in den unten angegebenen Nutzungsformen zu nutzen:

i.      Verwendung des Programms für den beabsichtigten Zweck unter den Bedingungen der Lizenz, insbesondere durch:

·      Eintragen in den permanenten Speicher eines Computers oder anderer Endgeräte, z. B. auf der Festplatte (weiter: installieren),

·     Die Übertragung des Programms zwischen Computern oder anderen Endgeräten,

·      Eintragen in den RAM-Speicher von Computern oder anderer Endgeräte (weiter: ausführen),

·     Die Verwendung des Programms gemäß seiner Funktionalität,

·     Verwendung des Programms auf vielen Computern oder Endgeräten, vorausgesetzt jedoch, dass das Programm zeitgleich nur auf einem Gerät verwendet wird, auf dem die Sicherheitsmaßnahmen aktiviert worden sind.

ii.     Erstellung einer Sicherungskopie des Programms, auch für Archivierungszwecke.

4.      Durch die Installation des Programms wird dem Lizenzgeber die Zustimmung erteilt, Zugang zu Informationen zu erhalten, die auf dem Telekommunikationsendgerät gespeichert sind, auf dem das Programm installiert ist. Diese Zustimmung gilt für folgende Daten (weiter: Daten vom Endgerät):

a.      Benutzernummer.

b.     Computerkennung, die diese Daten enthält:

i.       Hardware-Komponenten,

ii.      Betriebssystem,

iii.     Systemdatum und -uhrzeit.

c.     Kennung des Programm-Moduls, einschließlich seiner installierten Version.

d.    Eine Anfrage zur Aktivierung oder Deaktivierung der Sicherheitsmaßnahmen für das Programm.

5.    Alle Daten vom Endgerät, auf die der Lizenzgeber zugreift, werden verwendet zur:

a.      Lizenzverwaltung, die Folgendes ermöglicht:

i.      Die Überprüfung der Übereinstimmung der Programmnutzung mit der Lizenz,

ii.     Bestimmung der Dauer der Nutzung des Programms für einen bestimmten Lizenznehmer (bei zeitlich begrenzten Lizenzen).

b.    Sicherstellung, dass es keine Konflikte zwischen dem Programm und anderer auf dem Endgerät installierter Software gibt, insbesondere mit anderen installierten Programmen des Lizenzgebers, die Ressourcen des Endgerätes gemeinsam nutzen.

c.     Sicherstellung der Kompatibilität des Programms mit dem Endgerät und Vorbereitung auf eventuelle Patches und Updates.

6.    Bei der Installation des Programms hat der Lizenznehmer die Möglichkeit, unter Verwendung der Eigenschaften des Betriebssystems des Computers oder eines anderen Endgeräts die Bedingungen für den Zugriff auf angegebene Informationen festzulegen - die Standardeinstellung ist fortlaufend.

7.    Die Erlangung des Zugriffs auf die angegebenen Daten durch den Lizenzgeber führt nicht zu Konfigurationsänderungen, die nicht mit dem Programm auf dem Endgerät des Lizenznehmers oder mit der auf diesem Gerät installierten Software Dritter zusammenhängen.

8.    Die Test-, Studenten-, Schulungs- und akademische Lizenzen dürfen nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden. Diese Lizenzen dürfen nicht für kommerzielle Zwecke oder sogar indirekt im Zusammenhang mit geldwerten Zwecken verwendet werden, einschließlich für kommerzielles Design, selbst wenn der kommerzielle Zweck nicht erreicht wurde.

 

III.  Arten der erteilten Lizenzen

1.      Kommerzielle Lizenz

a.      In Bezug auf die kommerzielle Lizenz gelten die oben genannten Lizenzbedingungen unter folgenden Vorbehalten.

b.     Der Zeitpunkt der Installation und Ausführung des Programms hat keinen Einfluss auf die Zahlung, die dem Lizenzgeber für die Gewährung der Lizenz für das Programm zusteht. Die Anrechenbarkeit dieses Betrags ist in dem entsprechenden Dokument angegeben.

c.      Die Lizenz wird für einen bestimmten Zeitraum gewährt, der bei der Installation des Programms oder beim Installieren der Sicherheitsmaßnahmen, in der Vereinbarung oder in einem anderen Dokument angegeben wird. Fehlt die Angabe der Dauer, wird davon ausgegangen, dass die Lizenz auf unbestimmte Zeit erteilt wird.

d.     Der Lizenzgeber kann die Lizenz aufgrund der Nichtzahlung der Lizenzgebühren oder einer mindestens einmonatigen Verzögerung bei der Zahlung der Gebühren kündigen.

2.    Test-Lizenz

a.      Die Test-Lizenz wird zu den in den Lizenzbedingungen festgelegten Bedingungen unter folgenden Vorbehalten erteilt.

b.     Die Testlizenz wird nur für eine unbestimmte Zeit gewährt und kann Einschränkungen haben, die im Programm angegeben sind. Funktionseinschränkungen können auch nach einer bestimmten Zeit aktiviert werden, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem das Programm auf einem bestimmten Computer oder einem anderen Endgerät installiert wurde.

3.    Studentenlizenz und Schulungslizenz.

a.      Die Studentenlizenz und die Schulungslizenz werden zu den in den Lizenzbedingungen festgelegten Bedingungen unter folgenden Vorbehalten erteilt.

b.     Studentenlizenzen dürfen nur von Lizenznehmern mit dem Status eines Universitätsstudenten oder eines Studenten einer anderen Bildungseinrichtung verwendet werden.

c.      Schulungslizenzen dürfen nur von Lizenznehmern verwendet werden, die an Schulungen teilnehmen.

d.     Studentenlizenzen und Schulungslizenzen werden nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt, der bei der Installation des Programms oder beim Installieren der Sicherheitsmaßnahmen angegeben wird, und können im Programm festgelegte Einschränkungen haben.

4.      Akademische Lizenz

a.      Die akademische Lizenz wird auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zu den für eine kommerzielle Lizenz festgelegten Bedingungen unter den folgenden Vorbehalten erteilt.

b.     Eine akademische Lizenz kann nur von einem Lizenznehmer erworben werden, der zum Zeitpunkt des Erhalts der Lizenz den Status einer Universität, einer Bildungseinrichtung oder eines Unternehmens hat, zu dessen Tätigkeit die Bereitstellung von Ausbildungs- und Beratungsdiensten gehört.

c.      Die akademische Lizenz ist nur für Ausbildungszwecke bestimmt, sie darf nur im Rahmen und im Verlauf der Lehre verwendet werden.

d.     Die akademische Lizenz wird nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt, der in der Vereinbarung oder in einem anderen Dokument angegeben ist.

e.      Bei akademischen Lizenzen sind die Lizenzbedingungen nur ergänzend und stellen nicht den Abschluss eines neuen Lizenzvertrages dar.

 

IV.  Lizenz-Aktualisierung

Wenn der Lizenznehmer eine Aktualisierung der Lizenz für das um neue Funktionalitäten (Module) erweiterte Programm in Bezug auf die Version, die er besitzt, erwirbt, erlischt die bestehende Lizenz 90 Tage ab dem Datum des Erwerbs der aktualisierten Lizenz. Die Verwendung der nicht aktualisierten Version des Programms stellt in dieser Situation eine Verletzung der Lizenzbedingungen dar.

 

V.   Einschränkungen des Geltungsbereichs der erteilten Lizenz

1.      Es ist verboten, das Programm oder die Dokumentation ganz oder teilweise zu modifizieren, zu übersetzen, anzupassen und in einer anderen Weise zu verwenden als durch die Lizenz oder das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte oder das Gesetz über den Schutz von Datenbanken beschreiben.

2.      Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering), Rückübersetzung des Softwarecodes in andere Codeformen (Dekompilieren), Disassemblieren des Programms oder andere Methoden zur Erlangung von Informationen über die interne Struktur oder Funktionsweise des Programms sind verboten, es sei denn, dies ist durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ausdrücklich erlaubt.

3.      Die Übertragung aller oder eines Teils der Lizenzrechte auf eine andere Rechtsperson darf nur mit schriftlicher oder elektronischer Zustimmung des Lizenzgebers erfolgen, da sonst die Gültigkeit der Lizenz erlischt. In einem solchen Fall ist der Lizenzgeber berechtigt, hierfür eine gesondert vereinbarte Gebühr zu erheben.

4.      Die Übertragung von Lizenzrechten auf eine andere Rechtsperson stellt weder eine Unterlizenzierung dieser Rechtsperson durch den Lizenznehmer noch die Erteilung einer neuen Lizenz durch den Lizenzgeber dar. Im Falle einer solchen Übertragung ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Programm unverzüglich zu deinstallierten, es von allen Medien und allen elektronischen Aufzeichnungen zu entfernen, Kopien des Programms zu vernichten und, wenn möglich, die Sicherheitsmaßnahmen an den Lizenzgeber zurückzugeben.

5.      Es ist untersagt, Urheberrechtsangaben, insbesondere im Programm enthaltene Informationen und Kennzeichnungen des Lizenzgebers, zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken.

 

VI.  Rechte und Pflichten des Lizenznehmers

1.      Der Lizenznehmer hat das Recht, das Programm unter den in den Lizenzbedingungen festgelegten Bedingungen nur für den beabsichtigten Zweck des Programms und der dem Lizenznehmer erteilte Lizenz zu nutzen.

2.      Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Lizenzbedingungen einzuhalten und die Lizenzgebühr rechtzeitig zu entrichten, falls sie zu entrichten ist.

3.      Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sich vor der Installation des Programms mit den technischen Anforderungen an die Geräte, auf denen das Programm installiert werden soll, vertraut zu machen.

4.      Der Lizenznehmer ist verpflichtet das Programm gemäß den im Installationsprogramm enthaltenen Anweisungen zu installieren.

5.      Durch das Entfernen des Programms von einem Computer oder einem anderen Endgerät werden die Verpflichtungen des Lizenznehmers aus den Lizenzbedingungen sowie aus dem abgeschlossenen Lizenzvertrag nicht aufgehoben.

 

VII. Rechte und Pflichten des Lizenzgebers

1.      Der Lizenzgeber hat das Recht, die Übereinstimmung der Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer mit den Lizenzbedingungen zu kontrollieren, insbesondere auf der Grundlage der in Punkt II.4 genannten Daten.

2.      Wenn festgestellt wird, dass der Lizenznehmer das Programm in einer Weise verwendet, die mit den Lizenzbedingungen oder dem geltenden Recht unvereinbar ist, hat der Lizenzgeber das Recht, den Lizenzvertrag schriftlich oder in elektronischer Form zu kündigen, unter Androhung, dass er mit sofortiger Wirkung für nichtig erklärt wird. In einer solchen Situation ist der Lizenzgeber auch berechtigt, alle Ansprüche gegen den Lizenznehmer gemäß dem geltenden Recht zu verfolgen.

3.      Der Lizenzgeber behält sich die ausschließlichen Eigentumsrechte an dem Programm und seinen Änderungen und Erweiterungen vor.

 

VIII. Verantwortlichkeit des Lizenzgebers für das Programm

1.      Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass das Programm in jeder Umgebung und in jedem Betriebssystem ordnungsgemäß funktioniert, er wird jedoch die gebührende Sorgfalt walten lassen, um auf Grundlage der in Punkt II.4 genannten Daten geeignete Patches vorzubereiten, um erkannte Probleme umgehend zu beseitigen.

2.      Der Lizenzgeber wird die gebührende Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass der Programmträger frei von technischen Mängeln ist, die eine ordnungsgemäße Installation des Programms verhindern.

3.      Im Falle eines defekten Programmträgers hat der Lizenznehmer Anspruch auf kostenlosen Ersatz des Trägers ohne die Möglichkeit, vom Lizenzvertrag zurückzutreten, und ohne Anspruch auf Entschädigung. Die Beanstandung ist vom Lizenznehmer geltend zu machen, sobald der Mangel offensichtlich wird, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung des Programms. Die Kosten für die Bereitstellung des mangelfreien Trägers trägt der Lizenzgeber.

4.      Der Lizenzgeber haftet dem Lizenznehmer oder Dritten gegenüber nicht für die Folgen, einschließlich aller Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung und Verwendung des Programms, es sei denn, der Schaden wurde durch vorsätzliches Verschulden des Lizenzgebers verursacht.

5.      Vorbehaltlich Abschnitt 6 gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer keine Garantie für das Programm.

6.      Der Lizenzgeber wird die gebührende Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass das Programm die vom Lizenzgeber in den Programmdokumenten, die die Grundlage für die Kaufentscheidung bildeten, angegebenen Eigenschaften und Funktionalitäten innerhalb von 60 Tagen ab dem Kaufdatum der Lizenz aufweist, und falls die Lizenz für einen kürzeren Zeitraum erteilt wird, für diesen kürzeren Zeitraum. Ist dies nicht der Fall, wird der Lizenzgeber nach eigenem Ermessen versuchen, die Abweichungen zu beseitigen, und wenn sich dies als unwirksam erweist, wird er daraufhin entweder vom Vertrag zurücktreten oder vom Vertrag zurücktreten, ohne zu versuchen, die Mängel zu beseitigen. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag erstattet der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die von ihm bezahlte Lizenzgebühr zurück, und der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber das Programm und alle damit verbundenen zusätzlichen Elemente innerhalb einer vom Lizenzgeber festgelegten Frist an den Lizenzgeber zurückzugeben.

IX.  Sicherheitsmaßnahmen

A.      Kopierschutzstecker

1.     Wenn das Programm mit einem Kopierschutzstecker gesichert ist, hat der Lizenznehmer nur Anspruch auf einen Kopierschutzstecker, vorbehaltlich Abschnitt 2 und Abschnitt 5. Der Lizenzgeber haftet nicht für den Verlust des Kopierschutzsteckers durch den Lizenznehmer oder Dritte.

2.     Im Falle eines Diebstahls des Kopierschutzsteckers kann der Lizenznehmer unter folgenden Bedingungen einen zusätzlichen Kopierschutzstecker erhalten:

a.      Eine Mitteilung an den Lizenzgeber, dass der Kopierschutzstecker verloren gegangen ist, zusammen mit der Bestätigung, dass eine Strafanzeige erstattet wurde,

b.     Die Zahlung der Gebühr für den zusätzlichen Kopierschutzstecker, die Folgendes umfasst: Bearbeitungsgebühr und die Gebühr für den ausgestellten Kopierschutzstecker in der Höhe gemäß der aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt der Ausstellung der Mehrwertsteuerrechnung.

3.     Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Ausstellung eines zusätzlichen Kopierschutzsteckers zu verweigern, wenn begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antrags oder der dem Antrag beigefügten Dokumente bestehen.

4.     Bei einem anderen Verlust des Kopierschutzsteckers als Diebstahl ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, einen anderen Kopierschutzstecker zu erhalten.

5.     Im Falle der Zerstörung des Kopierschutzsteckers kann dem Lizenznehmer nach Rückgabe des zerstörten Kopierschutzsteckers an den Lizenzgeber und Zahlung der in Abschnitt 2.b beschriebenen Gebühr ein neuer Kopierschutzstecker ausgestellt werden.

6.     Der Lizenzgeber darf einen neuen Kopierschutzstecker mit einer anderen Hardwarespezifikation als der ursprünglichen ausliefern, wenn er aufgrund des technischen Fortschritts den vorhandenen Kopierschutzstecker nicht mehr verwendet.

B.      Softwareschutz oder Schutz über das Netzwerk

1.     Der Softwareschutz ist eine Aktivierungsdatei, die das Programm schützt und die unter anderem aus dem Namen des Lizenznehmers (Vor- und Nachname oder Firmenname) und der dem Lizenznehmer zugewiesenen individuellen Benutzernummer besteht.

2.     Nach dem Erhalt des Softwareschutzes ist der Lizenznehmer für die Sicherheit der Software verantwortlich und darf diese nicht an Dritte weitergeben.

3.     Bei Verlust der Aktivierungsdatei kann der Lizenznehmer nach Zahlung der Bearbeitungsgebühr vom Lizenzgeber eine neue Aktivierungsdatei erhalten.

4.     Der Lizenzgeber darf das Programm durch einen Netzwerkschutz sichern. In einer solchen Situation ist ein Internetzugang erforderlich, um das Programm zu aktivieren und zu benutzen. Der Lizenzgeber informiert den Lizenznehmer vor Vertragsabschluss über die Anwendung dieser Art von Sicherheit und gibt dabei an, wie dieser Schutz im Einzelnen funktioniert.

 

X.   Vorbehalte

1.      Das Programm ist als Konstruktionshilfe gedacht und kann eine unabhängige Prüfung der Sicherheit oder Gebrauchstauglichkeit der entworfenen Elemente nicht ersetzen.

2.      Der Lizenznehmer und andere Personen, die das Programm benutzen, sind verantwortlich für die Durchführung unabhängiger Verfahren zur Prüfung der erzielten Ergebnisse, einschließlich aller Elemente, die unter Verwendung des Programms entworfen wurden.

3.      Der Lizenzgeber ist nicht für die erzielten Ergebnisse verantwortlich und schließt, für alle Fälle, in Anbetracht des technischen Fortschritts Fehler bei der Datenverarbeitung nicht aus.

 

XI.  Schlussbestimmungen

Die Lizenzbedingungen unterliegen den Bestimmungen des allgemein anwendbaren polnischen Rechts und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.

 

XII. Erklärung des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer erklärt, dass er die Lizenzbedingungen gelesen hat und diese als verbindlich anerkennt, was während der Installation durch Ankreuzen des entsprechenden Kontrollkästchens bestätigt wird. Standardmäßig wird markiert, dass er die Lizenzbedingungen nicht gelesen hat (was die Installation des Programms verhindert).

  1. Basic regulations

    Internet shop working at www.arcadiasoft.eu is led by ArCADiasoft Chudzik sp. j. company with registered office 90-057 Łódź, ul. Sienkiewicza 85/87, POLSKA, recorded under number 0000316955 to Register of Entrepreneurs in the National Court Register led by District Court for Łódź-
    Śródmieście in Łódź, called further “Seller”.

  2. Subject matter of an agreement/prices

    Seller offers in shop computer software. Purchase is done by the Internet. Conditions for using bought in shop programs are specified by license. All prices in shop are specified in Euro. In compliance with provisions of Polish law, price:

    1. includes goods and services tax ( VAT ) if buyer is entity not being payer of this tax having registered office or permanent place of residence within the territory of the European Union;

    2. does not include goods and services tax ( VAT ) if buyer is:

      1. entity not being payer of this tax having registered office or permanent place of residence outside the territory of the European Union;

      2. payer of this tax having registered office or permanent place of residence within the territory of the European Union or outside this territory.

    Program descriptions and photos, in particular information and advertising materials, as well as information contained on seller’s website do not constitute trading offer, but are only an invitation for conclusion of sales agreement.

  3. Conclusion of the contract /payments, shipment and the right to withdraw from the agreement

    Seller reserves the right to change the prices, offer new programs for sale, run or cancel promotion campaigns or make changes into them. Placing order is not equivalent to its acceptance by the seller. Seller may refuse fulfillment of an order, also without giving the reason.

    Customer has possibility of placing an offer in the following way:

    Adding items to the basket

    1. Customer browses list of products in the shop and after clicking on name moves to product description.

    2. On product description page customer can add product to basket as a new item, clicking “Add to basket” button (with price for given item).

    3. Customer can add several same or different items to the basket and order all selected items during one order.

    4. Current state of the basket, that is the sum of values of items added to the basket, is currently displayed on top in left menu.

    Checking contents of the basket

    1. To move to the basket you should click on area displaying current state of the basket.

    2. Customer is moved on page with summary of items added by him to the basket.

    3. The summary displays item list in a form of table:

      1. name of added product

      2. listed net price

      3. purchase net price

      4. purchase gross price

    Placing order

    1. STEP 1 – After checking and accepting contents of the basket, customer clicks “Next” button to move to placing order.

    2. STEP 2 - Customer is asked for giving data needed for issue an invoice and data for invoice dispatch (data of person/company, delivery address). To move to next step of order, customer must review and accept Shop Regulations.

    3. STEP 3 - Customer sees order summary with data he entered in previous step. After checking his data, customer clicks “Order” button what is equivalent to placed order. Customer can withdraw the order or introduce changes in it, but only till the moment of issue an invoice. Customer receives e-mail with confirmation of the order.

    4. STEP 4 – After placing order, customer is moved to page with possibility of payment for order and selects kind of payment from options provided by the system.

    Payments

    1. First step of payment is selection of method which customer will pay for ordered products.

    2. After selection of method of payment, customer is moved to page of selected payment system, where he performs the payment.

    3. Possible payment results:

      1. Payment was broken or customer gave up. Customer does not get links for downloading programs and has no possibility to download them. Customer must call payment page from given in e-mail link and start payment process anew.

      2. Proper payment. Customer gets number of performed transaction and system moves customer to our page, at the same time confirming proper completion of payment transaction.

    Completion of order process / Downloading products and licenses

    If payment ended with success, customer receives e-mail confirming purchase, with basic information about customer who placed the order and list of items for downloading. In case of problems during downloading programs, customer has possibility of contact with our technical department to get help, by e-mail address: arcadiasoft@arcadiasoft.pl, or clicking CONTACT button on website.

    Invoice will be sent to customer by the Internet within 7 days from date of performing payment. Placing order and performing payment implies consent on getting invoice in above mentioned way.

    Buyer has the right to withdraw from the agreement within 10 days from the moment of issue an invoice. The right to withdraw from the agreement expires in the moment, when customer downloads software with the help of links to downloading, delivered after placing order.

    Shop receives orders 24 hours a day.

  4. Limitation of liability

    Seller shall not be liable for breaks in use of the shop occurred from technical reasons (maintenance, inspection, replacement of equipment, etc.) or other independent of him circumstances.

  5. Property reservation

    All goods delivered by ArCADiasoft remain property of ArCADiasoft till total payment of all claims resulting from concluded contract. Third parties access attempts to property of ArCADiasoft must be immediately indicated by the customer.

  6. Protective rights

    Conditions for using bought in shop programs are specified by license. Delivered by ArCADiasoft software, licenses and documentations are protected by copyright. Granting right to use requires separate consent.

  7. Data protection

    Submitted by customers of the shop personal data are processed only for performance of sales agreement and informing customers about new products, services and promotions. This data is not made available for other entities, beyond events stipulated by generally applicable legal provisions in force. Each customer has right of access to his data and right for its correction. Entrusted personal data are preserved and protected according to rules specified in applicable legal provisions in force.

  8. Location of performance, jurisdiction

    Shop is led in the territory of the Republic of Poland and the sale is made on conditions specified by Polish law.

  9. Other agreements

    If individual provisions of the present terms, either in whole or in part, are or will be invalid, validity of the rest of terms is not violated. In place of invalid regulations enter proper statutory provisions.

    Seller reserves the right to change the Regulations. All changes are applicable from date of their publication on website www.arcadiasoft.eu. Orders placed before date of introduction of regulations changes will be realized in accordance with the rules in force to date.

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